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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Umsetzung in der Praxis!

Termin

Start: 07.02.2024, 09:00
Ende: 07.02.2024, 12:30

Mit dem Seminar soll Ihnen ein Fahrplan an die Hand gegeben werden, wie die Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden sollen.

Inhalte

Gemäß den Vorgaben des EU-Rechts sind Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden künftig dazu verpflichtet, interne Kommunikationskanäle für vertrauliche Meldungen über Verstöße gegen geltende Regelungen einzurichten.

Dieses Online-Seminar vermittelt Ihnen fundierte Kenntnisse darüber, wie Sie die Anforderungen der EU-Richtlinien sowie des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes zuverlässig, praxisnah und effektiv in die Tat umsetzen können. Sie erhalten praktische Einblicke und erprobte Methoden, um ein funktionierendes Hinweisgebersystem zu etablieren, das nicht nur den rechtlichen Verpflichtungen gerecht wird, sondern auch einen Mehrwert für Ihr Unternehmen schafft.

  • Wer benötigt eine interne Meldestelle?
  • Was kann an die interne Meldestelle gemeldet werden (sachlicher Anwendungsbereich)?
  • Wie ist eine interne Meldestelle zu organisieren (Verfahrensfragen)?
  • Welche Aufgaben kommen der internen Meldestelle zu?
  • Welche Informationspflichten bestehen gegenüber den Beschäftigten?
  • Wie wird eine hinweisgebende Person geschützt (Vertraulichkeit, Verbot von Repressalien)?
  • Beachtung datenschutzrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Aspekte

Methoden

Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion

Kurs-ID

1241

Referent:in

Stephan Seibel

 

Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt
Stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung

 

Seminargebühr

350,00 €

Ort

Virtuelle Durchführung

Zielgruppe

Geschäftsführungen, Mitarbeitende aus der Rechtsabteilung und/oder dem Bereich Compliance, Verantwortungsträger:innen für die Bereitstellung der internen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz