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Aufbauseminar für Betriebsräte

(gemäß 37 Abs. 6 BetrVG)

Termin

Start: 04.09.2024, 10:00
Ende: 06.09.2024, 16:30

Die nachgenannten Themenschwerpunkte werden anhand der einschlägigen Gesetze sowie der hierzu ergangenen neueren Rechtsprechung behandelt. Die Rechtskenntnisse werden durch Fallbeispiele praxisnah vermittelt. Daneben wird ausreichend Gelegenheit zur Aussprache und zum Erfahrungsaustausch gegeben.

Inhalte

  • Die Mitbestimmungstatbestände in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG anhand von Fällen aus der Rechtsprechung
  • Mitbestimmung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen nach §§ 99 ff BetrVG
  • Die Kündigungsgründe nach § 1 KSchG und die Anforderungen an ihre soziale Rechtfertigung
  • Die außerordentliche Kündigung gem. § 626 BGB und die neue Rechtsprechung zum wichtigen Grund bei Bagatelldelikten
  • Die Betriebsratsanhörung bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG
  • Voraussetzung für den Abschluss wirksamer Betriebsvereinbarungen
  • Die wirksame Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Die Rechte des Betriebsrates bei Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG
  • Zusammensetzung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses nach §§ 106,107 BetrVG

Methoden

Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion

Kurs-ID

1243

Referent:in

Reinhard Brandt

 

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ist seit über 30 Jahren als Referent und Seminarleiter für den VSB sehr erfolgreich im Einsatz.

Seminargebühr

1.050,00 €

Ort

Hotel Waldkrug, Delbrück

Zielgruppe

Betriebsräte, die bereits über arbeitsrechtliches Grundwissen verfügen.