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Betriebliches Eingliederungsmanagement – Recht und Praxis

Termin

Start: 26.08.2024, 09:00
Ende: 26.08.2024, 16:30

Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber für den Fall, dass ein Arbeitnehmer in einem Jahr länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, die Möglichkeit abzuklären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell überwunden werden und mit welchen Leistungen und Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Die gesetzliche Regelung hat viel Aufsehen erregt.

 

Daher gilt es

– genau zu wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist.

– Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

– sich effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen.

 

Um aufgrund des betrieblichen Eingliederungsmanagements keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es erforderlich, über die neuen Pflichten genau informiert zu sein. Es besteht hier eine klare Rechtspflicht des Arbeitgebers, das betriebliche Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen. Pflichtverletzungen können erhebliche Konsequenzen (u. a. Schadenersatzansprüche, Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung) nach sich ziehen.

 

In diesem Seminar werden Probleme und Konflikte bei der Durchführung des BEM erläutert und praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Die Teilnehmer:innen gewinnen an arbeitsrechtlicher und praktischer Sicherheit und Kompetenz. Das Seminar setzt sich zum Ziel, ein Leitfaden für die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen zu sein, um eine produktive Zusammenarbeit zu fördern. Die Teilnehmer:innen erhalten umfangreiche Skripte für die konkrete Umsetzung in die Praxis. Des Weiteren werden die Teilnehmer:innen über die aktuelle Rechtsprechung in den jeweiligen Gesetzesbereichen informiert.

Inhalte

  • Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des BEM
    – Grundsätzliches
    – Vorteile des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer
  • Rechtliches zum BEM
    – Rechtspflicht des Arbeitgebers
    – Herr des BEM-Verfahrens
    – Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschrift für den Arbeitgeber
    – Haftung des Arbeitgebers und der Führungskraft
    – Haftung des BEM-Beauftragten
    – BEM einklagbarer Anspruch
    – Schadenersatz des Arbeitnehmers bei Nichtdurchführung des BEM
    – BEM und Datenschutz
    – BEM und Personalakte
    – BEM und Kündigung
    – Servicestelle und ihre Aufgaben
    – Unkooperatives Verhalten des Arbeitnehmers
    – Unverhältnismäßige Forderungen des Arbeitnehmers
    – Androhung von rechtlichen Konsequenzen bei Nichtkooperation des Arbeitnehmers
    – Anzahl der notwendigen BEM-Verfahren bei Nichtgelingen
    – Aufgaben und Pflichten des Integrationsteams
    – BEM und AGG
  • Praktisches zum BEM
    – BEM Informationen im Vorfeld des BEM-Verfahrens
    – Vorabmaßnahmen-Entwicklung im BEM
    – Kenntnisse zu Trägern und deren Leistungen
    – Unterstützung durch interne und externe Berater
    – Gefährdungsbeurteilung
    – Einsetzung von Analyseinstrumenten
    – Planung Erstkontakt
    – Planung Erstgespräch
    – Durchführung des BEM konkret (Technische Lösungen und Versetzung im Detail)
    – Endbewertung des BEM und Evaluierung
    – Qualitätssicherung im BEM
  • BEM und Betriebsrat
    – Überzeugungsarbeit Arbeitgeber, Gremium und Mitarbeiter
    – Aufgaben und Pflichten des Betriebsrates
    – Durchsetzung des BEM durch den Betriebsrat
    – Initiativrecht
    – Hinwirkungspflicht
    – Informationspflichten des Arbeitgebers
    – Überwachungspflicht
    – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
    – Mögliche Rollen von Betriebsrat und SBV im BEM
    – Konsequenzen bei fehlender BR-Beteiligung
    – Betriebsvereinbarung rechtssicher und effektiv gestalten
  • Aktuelle Rechtsprechung zum BEM und deren Auswirkung auf die Praxis

Methoden

Theoretische Inputs, Fallbeispiele, Darstellung praxisbezogener Lösungen

Kurs-ID

1215

Referent:in

Jean-Martin Jünger

 

Rechtsanwalt LB Wirtschafts- und Arbeitsrecht Hochschule Heidelberg und DHBW Mannheim

Seminargebühr

460,00 €

Ort

Virtuelle Durchführung

Zielgruppe

Personalleitungen, -Referent:innen und Führungskräfte mit Personalverantwortung