Fördermittel für Weiterbildung
Kaum ein Bundesland hat in den vergangenen zwei Jahren mehr Fördermittel eingestellt als das Land Hessen. Damit entfallen für viele Menschen die Möglichkeit regelmäßiger Fort- und Weiterbildung und viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) haben ihre Weiterbildungsaktivitäten komplett eingestellt. Gestiegene Lebenshaltungskosten, Strom- und Gaspreise lassen viele Menschen an ihrer beruflichen Weiterbildung sparen. Schließlich läuft es ja irgendwie. Außerdem fehlt doch eh schon überall die Zeit und die Arbeitskraft. Doch wer an der Bildung spart, wird zukünftig große Probleme bekommen und verzichtet im wahrsten Sinne auf bares Geld. Die aktuellste IHK-Studie (Mai 2023) zeigt, dass Menschen, die sich fort und weiterbilden, pro Monat zwischen 500 und 1000 Euro mehr verdienen und das spätestens 5 Jahre nach der Weiterbildung. Es lohnt sich also, einen Blick auf die verbleibenden Möglichkeiten und Fördermittel zu werfen.
Ein Fördermittel insbesondere für KMU
Eine Möglichkeit der Finanzierung von Weiterbildung ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren vom Fördermittel der Agentur für Arbeit. Denn die Kosten für Fort- und Weiterbildung können unter bestimmten Voraussetzungen komplett übernommen werden. Außerdem sind maximale Zuschüsse in Höhe von 90 % zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung möglich. Übrigens gilt gleiches auch für die Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelte bei Berufsausbildungen.
Voraussetzungen zur erfolgreichen Förderung durch das QCG
Eine Förderung gelingt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Daher werden folgend die wichtigsten Bedingungen und Ausschlusskriterien vorgestellt. Grundlegend kann das Erfüllen der Anforderungen jedoch nicht als Garantie auf eine Förderung gelten. Daher sollten Sie Ihr Weiterbildungsvorhabendurch einen Bildungscoach kostenfrei geprüft werden. Link zum Gesetzestext
Zielgruppe vom Qualifizierungschancengesetz
Insbesondere Arbeitskräfte, deren berufliche Tätigkeiten durch den Einsatz von Technologien oder künstlicher Intelligenz ersetzt werden können, profitieren von dem QCG. Das Gesetz soll damit dem generellen Strukturwandel des Arbeitsmarktes gerecht werden, bei dem sich Aufgaben und Tätigkeiten immer mehr automatisieren und digitalisieren lassen. Die freigesetzte Arbeitskraft kann sich so durch Fort- und Weiterbildung auf die neuen Herausforderungen und Tätigkeiten vorbereiten und sich für neue Arbeitsbereiche qualifizieren. Neben den Berufen, die vom allgemeinen Strukturwandel betroffen sind, werden vornehmlich Engpassberufe unterstützt und gefördert.
Notwendige Weiterbildungsinhalte
Es ist außerdem zwingend erforderlich, dass arbeitsplatzbezogene und arbeitsplatzsichernde Kenntnisse vermittelt werden, die über eine kurzfristigeAnpassungsfortbildung hinausgehen und nicht über das Aufstiegsförderungsgesetz abgedeckt werden können. Gesetzliche vorgeschriebene Weiterbildungen sind ebenfalls nicht zulässig.
Mehrfache Nutzung des Qualifizierungschancengesetzes
Eine mehrfache Nutzung ist nur möglich, wenn die letzte Weiterbildung, die über das Qualifizierungschancengesetz gefördert wurde, mindestens vier Jahre zurückliegt. Unterschreiten Ratsuchende diese Frist, ist eine Förderung noch nicht möglich. Das gilt auch im Falle eines neuen Arbeitsverhältnisses. Eine wichtige Randnotiz an dieser Stelle ist der Hinweis, dass der Erwerb eines Berufsabschlusses ebenfalls mindestens vier Jahre zurückliegen sollte. Allerdings kann es hier zu Ausnahmeregelungen kommen.
Keine Weiterbildung im eigenen Betrieb
Viele größere Träger und Betriebe haben eigene Schulungszentren. Allerdings ist eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz nur möglich, wenn eine Weiterbildung außerhalb des eigenen Betriebes bzw. von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt wird. Ob ein Träger für das Qualifizierungschancengesetz zugelassen ist, dass erfahren Sie in einem kostenfreien Termin bei Ihrem Bildungscoach. Oder Sie wenden sich direkt an Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Größenordnung der Weiterbildung
Da es sich beim Qualifizierungschancengesetz um ein Antragsverfahren über die Agentur für Arbeit handelt, müssen Kosten und Nutzen im Verhältnis stehen. Daher ist die Mindestdauer einer Weiterbildung auf 121 Stunden festgelegt. Weiterbildungen, die weniger als 121 Weiterbildungsstunden umfassen, sind nicht förderfähig.
Nach Prüfung der Voraussetzungen
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so kann der Arbeitgeber sich an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit wenden und einen Antrag für die Weiterbildungsförderung stellen. Die Mitarbeitenden der Agentur prüfen die Weiterbildung auf Anerkennung. Im Optimalfall ist eine Förderung möglich, sodass die Weiterbildung bald beginnen kann.
Fazit
Unter bestimmten Bedingungen ist eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz der Bundesagentur für Arbeit möglich und sollte beantragt werden. Allerdings sollten die Bedingungen dafür im Vorfeld geprüft werden. Dabei unterstützt der VSB e. V. Sie gerne durch eine kostenfreie Beratung beim Bildungscoach Johannes Förster.
Allerdings sieht die Förderlandschaft im Land Hessen sonst eher schlecht aus. Zwar gibt es noch Fördermittel wie das Aufstiegs- oder Meisterbafög, doch damit verbunden sind oft schwergängige bürokratische Hürden. Seit 2022 sind viele kleinere Fördermittel, wie die Bildungsprämie oder Bildungsgutschein entfallen, was individuelle Fort- und Weiterbildung oft schwieriger macht.