Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Die Voraussetzungen für eine Änderungskündigung sind:
– Die Änderung der Arbeitsbedingungen ist unabweisbar notwendig, z. B. wegen hoher,
unvermeidlicher Verluste oder Sanierungsplänen.
– Die neuen Vertragsbedingungen sind für den Arbeitnehmer nicht unzumutbar.
– Die Kündigung ist sozial gerechtfertigt, z. B. wegen personen-, verhaltens- oder
betriebsbedingten Gründen.
– Der Betriebsrat ist vor der Kündigung anzuhören.
In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in Möglichkeiten und Grenzen einer Änderungskündigung. Mit eigens mitgebrachten Fallbeispielen erfahren Sie, wie man eine Änderungskündigung sinnvoll einsetzt.
Inhalte
- Abgrenzung zwischen Weisungsrecht und der Notwendigkeit einer Änderungskündigung
– Wann ist eine (Änderungs-)Kündigung sozial gerechtfertigt? - Berücksichtigung von Formalien beim Ausspruch einer Änderungskündigung und Beachtung bzw. Berechnung von Fristen
- Anhörungsrechte des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG.
– Wie höre ich den Betriebsrat ordnungsgemäß an und welche Möglichkeiten
hat dieser?
Methoden
Lehrgespräch, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch
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Zielgruppe
Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen
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Esther Kurylas-Mengs
Geschaftsführerin
Telefon: 0561 1091-420
esther.kurylas-mengs@vsb-nordhessen.de