Was verbirgt sich hinter dem § 167 Abs. 2 SGB IX und welche Rolle spielt diese Vorschrift im Kontext mit der krankheitsbedingten Kündigung? Welche Anforderung bezüglich der Durchführung und der Beendigung des BEM werden vom Bundesarbeitsgericht vorgegeben? Wann ist da BEM beendet und wie setzt man die Ergebnisse konkret um?
Besuchen Sie nach der Grundschulung auch den Aufbautermin, dort werden einleitend die praktischen Erfahungen der Teilnehmer:innen vorgestellt, um anhand der Praxisfälle Grundlagen zu wiederholen und weiterführende Lösungen zu erörtern. Ein besonderer Schwerpunkt bildet die nicht unerhebliche Anzahl von atypischen Integrationsverläufen, in denen das BEM nicht den gewünschten Erfolg herbeiführt, weil entweder das Grundproblem nicht gesunder Natur ist oder gesundheitliche Einschränkungen nur vorgeschoben werden.
Inhalte
- Formalien des BEM
- Durchführung des BEM mit Einleitung und Gesprächsführung
- Die Beendigung des BEM
- Die krankheitsbedingte Kündigung
- Änderungen von Arbeitsbedingungen (Änderungsvertrag, Änderungskündigung)
- Dokumentation und strategisches Verhalten bei schwierigen Fällen
- Alternativen zum BEM
Methoden
Vortrag, Gespräch, Erfahrungsaustausch, Fallbeispiele, Rollenspiele
Kurs-ID
Zielgruppe
Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen
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Esther Kurylas-Mengs
Geschaftsführerin
Telefon: 0561 1091-420
esther.kurylas-mengs@vsb-nordhessen.de